Tymmo-Kirche
 

FRIEDHOF

Bestattungsarten


Gedenkstelle für still- und ungeborene Kinder

"Um uns herum das turbolente Alltagsleben und in uns ist Stille, lähmende Stille. Der Lebensstrom, der uns umgibt, passt nicht mehr zu den schmerzhaften Erfahrungen."

Vielleicht erleben wir den Alltagssog als Widerspruch zu unserer Suche nach Ruhe. Aus diesem Grund haben wir als Kirchengemeinde einen geschützten Raum auf unserem Friedhof geschaffen, zu dem betroffene Mütter und Väter kommen können, in dem sie wahrnehmen und verstehen, was mit ihnen geschieht und was der Verlust bewirkt. Hier können Gefühle durchlebt und ausgedrückt werden, die hilfreich sind auf dem Weg der Trauer.

„Nur wenn es einen Gott gibt, kann man das Leid aushalten. Es gibt eine Hand, die sich dir entgegenstreckt. Sie zaubert das Leid nicht weg, aber sie lässt auch keinen darin umkommen. Wenn es so ist, kannst du es vielleicht aushalten, mit ungelösten Fragen zu leben, und zugleich die Lebensmöglichkeiten ergreifen, die Gott dir eröffnet.“

Herzlichen Dank allen Spendern, die dieses Projekt erst ermöglicht haben!

Die Gedenkstelle ist gebührenfrei

Anonyme

Anonyme Urnenbeisetzung. Nutzungszeit beträgt 20 Jahre und kann nicht verlängert werden. Die Nutzungsgebühren müssen nach der geltendem Friedhofgebührensatzung für 20 Jahre im Voraus bezahlt werden.

  • Keine Verpflichtung zur Grabpflege

  • Keine Trauerbegleitung bei der Urnenbeisetzung

  • Ehe- und Lebenspartner werden nicht zusammen beigesetzt

  • Kein konkreter Ort des Gedenkens für die Hinterbliebenen

  • Keine Gedenkplatte

  • Keine Verlängerung der Nutzungszeit

Bestattungen unter Bäumen 

Das Urnenbestattungen unter Bäumen. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre und kann verlängert werden. Die Nutzungsgebühren müssen nach der geltendem Friedhofgebührensatzung für 20 Jahre im Voraus bezahlt werden.

  • Trauerbegleitung, bei der Urnenbeisetzung

  • Keine Verpflichtung zur Grabpflege

  • Verlängerung der Nutzungszeit

  • Kein konkreter Ort des Gedenkens für die Hinterbliebenen

  • Ehe- und Lebenspartner werden nicht zusammen beigesetzt

  • Schrift- oder Namensschild sind im Preis enthalten

 

Rasenreihengräber 

Das sind Gräber, die der Reihe nach vergeben werden. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. Die Rasenpflege erfolgt ausschließlich vom Friedhofspersonal und muss nach der geltenden Friedhofgebührensatzung für 25 Jahre im Voraus bezahlt werden.

  • Konkreter Ort des Gedenkens für die Hinterbliebenen

  • Keine Verpflichtung zur Grabpflege

  • Ehe- und Lebenspartner werden nicht zusammen beigesetzt

  • Keine Nutzungszeitverlängerung

      

Rasenwahlgrabstätte

Sie kann als eine und mehreren Grabbreiten vergeben werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich, sowie ein Vorauserwerb zu Lebzeiten. Das Nutzungsrecht beträgt 25 Jahre. Bei Bedarf ist ein nachträgliches Belegen mit Urnen möglich. Die Nutzungsgebühren müssen nach der geltenden Friedhofgebührensatzung für 25 Jahre im Voraus bezahlt werden. Die Rasenpflege erfolgt ausschließlich vom Friedhofspersonal.

   

Reihengräber

Es sind Gräber, die der Reihe nach vergeben werden. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre und das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. Die Pflanzenpflege kann von den Hinterbliebenen ausgeführt werden. Die Nutzungsgebühren müssen nach der geltenden Friedhofgebührensatzung für 25 Jahre im Voraus  bezahlt werden.

  • Konkreter Ort des Gedenkens für die Hinterbliebenen

  • Eigene Grabpflege möglich

  • Ehe- und Lebenspartner werden nicht zusammen beigesetzt

  • Keine Nutzungszeitverlängerung

 

Urnenreihengrabstätten 

Urnenreihengrabstätten werden der Reihe nach vergeben. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. Die Rasenpflege erfolgt ausschließlich vom Friedhofspersonal und muss nach geltenden Friedhofsgebührensatzung für 20 Jahre in voraus bezahlt werden. Kennzeichnung mit einer kleinen Gedenkplatte.

  • Konkreter Ort des Gedenkens für die Hinterbliebenen

  • Keine Verpflichtung zur Grabpflege

  • Ehe- und Lebenspartner werden nicht zusammen beigesetzt

  • Nutzungszeit kann nicht verlängert werden

 

Urnenwahlgrabstätte 

Hier können eine und mehrere Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre und kann verlängert werden. Die Nutzungsgebühren müssen nach der geltendem Friedhofgebührensatzung für 20 Jahre im Voraus bezahlt werden.

  • Kann als Familiengrabstätte dienen

  • Auswahl des Grabplatzes

  • Vorauserwerb zu Lebzeiten möglich

  • Individuelle Grabgestaltung im Rahmen der Friedhofssatzung

  • Konkreter Ort des Gedenkens für die Hinterbliebenen

  • Nutzungszeit kann verlängert werden

  • Verpflichtung zur Grabpflege

 

Wahlgrabstätten 

Können als eine und mehreren Grabbreiten vergeben werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich, sowie ein Vorauserwerb zu Lebzeiten. Das Nutzungsrecht beträgt 25 Jahre.  Bei Bedarf ist ein nachträgliches Belegen mit Urnen möglich. Die Nutzungsgebühren müssen nach der geltenden Friedhofgebührensatzung für 25 Jahre im Voraus bezahlt werden.

  • Kann als Familiengrabstätte dienen

  • Auswahl des Grabplatzes

  • Vorauserwerb zu Lebzeiten möglich

  • Individuelle Grabgestaltung im Rahmen der Friedhofsatzung

  • Konkreter Ort des Gedenkens für die Hinterbliebenen

  • Nutzungszeit kann verlängert werden

  • Verpflichtung zur Grabpflege

 

 Wahlgrabstätte Rasen/Blumen

Wie Wahlgrabstätte aber zur Hälfte mit Rasen die andere Hälfte Blumen. Die Rasenfläche wird von den Friedhofsgärtnern gepflegt.