FRIEDHOF
Bestattungsarten
Gedenkstelle für still- und ungeborene Kinder
"Um uns herum das turbolente Alltagsleben und in uns ist Stille, lähmende Stille. Der Lebensstrom, der uns umgibt, passt nicht mehr zu den schmerzhaften Erfahrungen."
Vielleicht erleben wir den Alltagssog als Widerspruch zu unserer Suche nach Ruhe. Aus diesem Grund haben wir als Kirchengemeinde einen geschützten Raum auf unserem Friedhof geschaffen, zu dem betroffene Mütter und Väter kommen können, in dem sie wahrnehmen und verstehen, was mit ihnen geschieht und was der Verlust bewirkt. Hier können Gefühle durchlebt und ausgedrückt werden, die hilfreich sind auf dem Weg der Trauer.
„Nur wenn es einen Gott gibt, kann man das Leid aushalten. Es gibt eine Hand, die sich dir entgegenstreckt. Sie zaubert das Leid nicht weg, aber sie lässt auch keinen darin umkommen. Wenn es so ist, kannst du es vielleicht aushalten, mit ungelösten Fragen zu leben, und zugleich die Lebensmöglichkeiten ergreifen, die Gott dir eröffnet.“
Herzlichen Dank allen Spendern, die dieses Projekt erst ermöglicht haben!
Die Gedenkstelle ist gebührenfrei
Anonyme
Anonyme Urnenbeisetzung. Nutzungszeit beträgt 20 Jahre und kann nicht verlängert werden. Die Nutzungsgebühren müssen nach der geltendem Friedhofgebührensatzung für 20 Jahre im Voraus bezahlt werden.
Keine Verpflichtung zur Grabpflege
Keine Trauerbegleitung bei der Urnenbeisetzung
Ehe- und Lebenspartner werden nicht zusammen beigesetzt
Kein konkreter Ort des Gedenkens für die Hinterbliebenen
Keine Gedenkplatte
Keine Verlängerung der Nutzungszeit
Bestattungen unter Bäumen
Das Urnenbestattungen unter Bäumen. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre und kann verlängert werden. Die Nutzungsgebühren müssen nach der geltendem Friedhofgebührensatzung für 20 Jahre im Voraus bezahlt werden.
Trauerbegleitung, bei der Urnenbeisetzung
Keine Verpflichtung zur Grabpflege
Verlängerung der Nutzungszeit
Kein konkreter Ort des Gedenkens für die Hinterbliebenen
Ehe- und Lebenspartner werden nicht zusammen beigesetzt
Schrift- oder Namensschild sind im Preis enthalten
Rasenreihengräber
Das sind Gräber, die der Reihe nach vergeben werden. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. Die Rasenpflege erfolgt ausschließlich vom Friedhofspersonal und muss nach der geltenden Friedhofgebührensatzung für 25 Jahre im Voraus bezahlt werden.
Konkreter Ort des Gedenkens für die Hinterbliebenen
Keine Verpflichtung zur Grabpflege
Ehe- und Lebenspartner werden nicht zusammen beigesetzt
Keine Nutzungszeitverlängerung
Rasenwahlgrabstätte
Sie kann als eine und mehreren Grabbreiten vergeben werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich, sowie ein Vorauserwerb zu Lebzeiten. Das Nutzungsrecht beträgt 25 Jahre. Bei Bedarf ist ein nachträgliches Belegen mit Urnen möglich. Die Nutzungsgebühren müssen nach der geltenden Friedhofgebührensatzung für 25 Jahre im Voraus bezahlt werden. Die Rasenpflege erfolgt ausschließlich vom Friedhofspersonal.
Reihengräber
Es sind Gräber, die der Reihe nach vergeben werden. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre und das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. Die Pflanzenpflege kann von den Hinterbliebenen ausgeführt werden. Die Nutzungsgebühren müssen nach der geltenden Friedhofgebührensatzung für 25 Jahre im Voraus bezahlt werden.
Konkreter Ort des Gedenkens für die Hinterbliebenen
Eigene Grabpflege möglich
Ehe- und Lebenspartner werden nicht zusammen beigesetzt
Keine Nutzungszeitverlängerung
Urnenreihengrabstätten
Urnenreihengrabstätten werden der Reihe nach vergeben. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. Die Rasenpflege erfolgt ausschließlich vom Friedhofspersonal und muss nach geltenden Friedhofsgebührensatzung für 20 Jahre in voraus bezahlt werden. Kennzeichnung mit einer kleinen Gedenkplatte.
Konkreter Ort des Gedenkens für die Hinterbliebenen
Keine Verpflichtung zur Grabpflege
Ehe- und Lebenspartner werden nicht zusammen beigesetzt
Nutzungszeit kann nicht verlängert werden
Urnenwahlgrabstätte
Hier können eine und mehrere Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre und kann verlängert werden. Die Nutzungsgebühren müssen nach der geltendem Friedhofgebührensatzung für 20 Jahre im Voraus bezahlt werden.
Kann als Familiengrabstätte dienen
Auswahl des Grabplatzes
Vorauserwerb zu Lebzeiten möglich
Individuelle Grabgestaltung im Rahmen der Friedhofssatzung
Konkreter Ort des Gedenkens für die Hinterbliebenen
Nutzungszeit kann verlängert werden
Verpflichtung zur Grabpflege
Wahlgrabstätten
Können als eine und mehreren Grabbreiten vergeben werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich, sowie ein Vorauserwerb zu Lebzeiten. Das Nutzungsrecht beträgt 25 Jahre. Bei Bedarf ist ein nachträgliches Belegen mit Urnen möglich. Die Nutzungsgebühren müssen nach der geltenden Friedhofgebührensatzung für 25 Jahre im Voraus bezahlt werden.
Kann als Familiengrabstätte dienen
Auswahl des Grabplatzes
Vorauserwerb zu Lebzeiten möglich
Individuelle Grabgestaltung im Rahmen der Friedhofsatzung
Konkreter Ort des Gedenkens für die Hinterbliebenen
Nutzungszeit kann verlängert werden
Verpflichtung zur Grabpflege
Wahlgrabstätte Rasen/Blumen
Wie Wahlgrabstätte aber zur Hälfte mit Rasen die andere Hälfte Blumen. Die Rasenfläche wird von den Friedhofsgärtnern gepflegt.